Claudia Muxfeldt Zoopharmakognosie &
Hundeschule

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Hundeschule Lechfeld, Frau Claudia Muxfeldt, Zugspitzstraße 11, 86836 Obermeitingen (nachfolgend: „CM“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Kunde).
  2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung der jeweils aktuellen AGB von CM an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
  3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese werden von CM schriftlich anerkannt. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn CM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.
  4. CM schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet CM die Zahlung der Vergütung. Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen eines vereinbarten Einzel- oder Gruppenprogrammes, insbesondere Workshops und Seminare.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsgegenstand und Vergütung

  1. Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung. Der Auftrag wird von CM nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
  2. Mit der Präsentation der Leistungen der CM und der Einräumung der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist noch kein verbindliches Angebot von CM verbunden. Nach der Kontaktaufnahme übermittelt CM dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zur Erbringung der besprochenen und vom Kunden gewünschten Leistungen. Mit Annahme dieses Angebotes durch den Kunden ist der Vertrag wirksam zwischen den Parteien zustande gekommen. Insoweit der Kunde Korrekturen zum Angebot wünscht, kann er hierzu CM kontaktieren, damit diese ihm ein angepasstes Angebot übermittelt.
  3. Insoweit CM ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet, kann der Kunde dieses binnen 7 Tagen schriftlich annehmen. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, welches schriftlich durch CM angenommen werden muss. Sofern nicht anders gekennzeichnet, z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist, sind Angebote und telefonische Auskünfte von CM unverbindlich.
  4. Ebenso kann der Kunde über die Internetseite von CM Verträge mit CM abschließen. Hierzu wählt er die gewünschte Leistung aus, trägt seine Daten ein und klickt auf „kostenpflichtig bestellen“. Hierdurch gibt der Kunde ein Angebot ab. Durch Erhalt der Bestellbestätigung ist der Vertrag zwischen dem Kunden und CM wirksam zustande gekommen.
  5. Leistungsumfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung werden auf Grundlage der elektronischen Vertragsbestätigung von CM bestimmt.
  6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Die gesamte Korrespondenz erfolgt via E-Mail. Insoweit CM das Versenden einer E-Mail nachweisen kann, gilt die E-Mail beim Kunden als zugestellt. Insoweit sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere dieser seine E-Mail-Adresse ändert, ist er dazu verpflichtet, dies CM anzuzeigen.
  7. Haben die Parteien einen Dienstvertrag abgeschlossen, z. B. über Beratungs- Coaching- oder Heilpraktikerleistungen, ist der Gegenstand des Vertrages die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Leistung durch CM und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten gesundheitlichen Ergebnisses. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von CM getätigten Empfehlungen. CM haftet in diesem Rahmen nicht für einen konkreten Erfolg des Kunden. Es werden weder tierärztliche oder entsprechende Leistungen geschuldet oder erbracht. CM ist keine Tierärztin und die angebotenen Behandlungen ersetzen keine tierärztliche Versorgung. In akuten oder schweren Fällen wird dem Kunden empfohlen, unverzüglich eine tierärztliche Praxis aufzusuchen.
  8. Insoweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, beginnt CM unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Dienstleistung. Insoweit der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, beginnt CM nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist oder auf Wunsch des Kunden, dass vor der Widerrufsfrist begonnen werden soll, mit der Dienstleistung. Sodann werden entsprechende Unterlagen verschickt, Zugänge gewährt bzw. Termine oder Gespräche durchgeführt.
  9. Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, wird CM dies dem Kunden mitteilen. CM ist dazu berechtigt, dem Kunden in diesem Fall einen Platz auf der Warteliste anzubieten oder einen alternativen Kurs vorzuschlagen. Insoweit der Kunde auf die Warteliste aufgenommen werden möchte, muss er dies CM mitteilen. Insoweit ein Platz frei werden sollte, erhält der Kunde eine Benachrichtigung. Diese Benachrichtigung stellt ein neues Angebot dar. Dieses kann der Kunde innerhalb der in der Benachrichtigung gesetzten Frist annehmen. Erst dann ist in diesem Fall ein Vertragsverhältnis entstanden. Das Vorschlagen eines alternativen Kurses stellt hingegen kein Vertragsangebot dar. Insoweit der Kunde den Alternativvorschlag bestätigt, stellt dies ein Angebot des Kunden dar. Ein Vertrag kommt sodann, wie in Nr. 2 beschrieben, zustande.
  10. Die jeweilige Teilnehmerzahl in einem Kurs oder Workshop ist begrenzt. Die Zulassung zu den jeweiligen Kursen erfolgt gemäß den Auswahlkriterien für die jeweilige Veranstaltung. Der Kunde versichert mit seiner Anmeldung, dass er aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen in der Lage ist, am jeweiligen Kurs aktiv teilzunehmen.

§ 3 Zahlungsziel und Verzug

  1. Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch die individualvertragliche Vereinbarung bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben.
  2. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.
  3. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde per E-Mail die entsprechende Rechnung. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig. Sollte die Rechnung trotz Fälligkeit nicht durch den Kunden ausgeglichen werden, hat CM das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. CM behält sich zudem vor, die Teilnahme des Kunden an der Veranstaltung zu verweigern, wenn die Gebühren nicht vollständig beglichen wurden.
  4. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mittels Überweisung unter Angabe des Namens des Kunden und der laufenden Nummer der Zahlungsbenachrichtigung bzw. der Rechnungsnummer.
  5. Bei einer Online-Buchung über die Internetseite von CM sind folgende Zahlungsarten möglich:
    1. PayPal
    2. Überweisung
  6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist CM dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls CM ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist CM berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Die für die Leistungen zu zahlende Vergütung wird, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus in Rechnung gestellt. Eine vorausbezahlte oder bereits fällige Vergütung wird auch bei Nichtnutzung der Services oder der gebuchten Leistungen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht rückerstattet bzw. gutgeschrieben.
  2. Alle fälligen Beträge werden von CM gemäß der vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung vom vereinbarten Konto nach Rechnungsstellung abgebucht. Ist der Kunde Unternehmer, kommt dieser automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. CM steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
  3. Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn CM eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der CM aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von CM nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
  5. Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch CM, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen, als wären die Leistungen durch CM vertragsgemäß ausgeführt worden.
  6. CM kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer geltend machen.

§ 5 Vertragliches Rücktrittsrecht – Stornierungen von Workshops/ Webinaren/ Einzeltrainings/ Heilpraktikerleistungen

  1. Der Kunde hat in Bezug auf Workshops/ Webinare/ Einzeltrainings/ Heilpraktikerleistungen folgende Stornierungsmöglichkeit (vertragliches Rücktrittsrecht):
  • Stornierungen bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.
  • Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Termin werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
  • Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Auch wenn der Kunde den Termin absagt, sind 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung.
  • Bei Nicht-Teilnahme ohne vorherige Stornierung wird keine Vergütung erstattet.
  • Dem Kunden bleibt es vorbehalten, CM einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  1. Die Stornierung muss in Textform erfolgen.
  2. Ist es CM möglich, den Termin anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung der Stornierungsgebühr in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für den Termin.
  3. Eine Übertragung der Teilnahme auf eine andere Person ist mit Zustimmung von CM möglich. Der Kunde bleibt weiter Vertragspartner und Kostenschuldner. CM ist berechtigt, für eine entsprechende Übertragung ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 50,00 € brutto zu berechnen.
  4. Das vertragliche Rücktrittsrecht gilt nicht für Online-Seminare, die voraufgezeichnet sind und jederzeit vom Kunden angesehen werden können, sowie für die Dozententätigkeit von CM.

§ 6 Ausfall aus wichtigem Grund / Wechsel der Dozenten und der Seminarräume

  1. CM ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere bei unvorhergesehenen Hindernissen sowie höherer Gewalt, die außerhalb des Willens von CM liegen, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder wegen behördlicher oder gesetzlicher Verfügungen (z. B. Pandemie-Verfügungen) eine Durchführung der Veranstaltung nicht gestattet ist, sowie bei Erkrankung von CM, ohne dass CM eine Ersatzperson zur Durchführung des Termins bestimmen kann. Die Parteien können in einem solchen Fall auch die Verschiebung eines Termins vereinbaren.
  2. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte für die abgesagte/n Veranstaltung/en vollständig zurückerstattet, insoweit der Termin nicht verschoben wurde. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.
  3. CM behält sich vor, den in der Veranstaltungsbeschreibung bezeichneten Referenten/Dozenten oder den Seminar- oder Kursraum zu ändern, soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Hierüber wird der Kunde vorab benachrichtigt. Dies berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden / Ausschluss des Kunden von der Veranstaltung

  1. Der Kunde übersendet CM alle für den Termin/ die Veranstaltung erforderlichen Informationen auf schnellstem Weg. CM präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form per E-Mail.
  2. Erkrankungen sowie ungewöhnliche Verhaltensauffälligkeiten (z. B. aggressive Verhaltensweisen des Tieres gegenüber Menschen und anderen Tieren) sind CM rechtzeitig vor Beginn des Termins mitzuteilen.
  3. Der Kunde bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.
  4. Während der Workshops ist das Mitbringen eines Tieres nur nach vorheriger Absprache mit CM gestattet.
  5. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, entbindet dies CM von ihren vertraglichen Pflichten. Die Verpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
  6. CM ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere bei ungebührlichem Verhalten während der Teilnahme an einem Termin oder bei Teilnahme in durch Drogen oder Alkohol berauschter Form, von der weiteren Teilnahme des Termins auszuschließen. In diesen Fällen hat der Kunde dennoch die volle Vergütung zu entrichten.
  7. Videoaufzeichnungen während eines Termins sind untersagt, insoweit es keine ausdrückliche Absprache zwischen dem Kunden und CM hierzu gibt und ggf. andere betroffene Teilnehmer dem zugestimmt haben.

§ 8 Sondervorschriften bei Web-Veranstaltungen

  1. Die Zugangsdaten zu den Web-Veranstaltungen werden dem Kunden spätestens einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail übersandt. Die Web-Veranstaltung wird sodann über eine Software (Cloud-Software) durchgeführt. Der Kunde benötigt zur Nutzung dieser Software ein internetfähiges Endgerät, einen hierauf installierten Browser sowie eine Internetverbindung. Ggf. ist auch eine Installation einer Applikation notwendig. Die geschuldete Web-Veranstaltung wird am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereitgestellt. Für die Stabilität der Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Darstellungsqualität der digitalen Inhalte kann zudem von Gerät zu Gerät variieren und durch die Geschwindigkeit der Internetverbindung des Kunden sowie anderen Faktoren abhängig sein. Insoweit kann CM nicht für Abweichungen haftbar gemacht werden. Der Ausfall der vom Kunden zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet ihn nicht von seiner vertraglichen Zahlungspflicht.
  2. Der Zugangslink zur jeweiligen Web-Veranstaltung darf nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde verpflichtet, CM Schadensersatz zu leisten.

§ 9 Sondervorschriften bei Dozententätigkeit

CM kann zudem als Dozentin zur Durchführung von Schulungen etc. beauftragt werden. Hierzu gelten die folgenden Bestimmungen zusätzlich zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend: „Kunde“) und CM (zusammen auch als „die Parteien“ bezeichnet):

9.1  Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags

  1. Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung. Insoweit die CM ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet, kann der Kunde dieses binnen 14 Tagen schriftlich annehmen. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, welches schriftlich durch CM angenommen werden muss.
  2. CM behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
  3. Der Kunde wird CM alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. CM erbringt die Leistung auf Grundlage dieser Unterlagen und Informationen. Die Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen und Informationen liegt ausschließlich beim Kunden. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten obliegt allein dem Kunden.

9.2 Vergütung

CM hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen wird durch CM nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und ist ab diesem Zeitpunkt fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist.

9.3 Termine

  1. Termine werden erst mit Absendung der schriftlichen Terminbestätigung verbindlich, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Ein Termin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der CM liegen, z. B. bei Betriebsstörungen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die termingerechte Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unterbeauftragten Dritten eintreten. Solche Hindernisse werden dem Kunden in wichtigen Fällen schnellstmöglich mitgeteilt.
  3. Für Terminverschiebungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann CM nicht haftbar gemacht werden.
  4. Eine Terminverschiebung im Falle einer Inhouse-Veranstaltung (d. h. einer Veranstaltung beim Kunden) ist bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung kostenfrei möglich, jedoch kann ein Termin nur einmal um maximal 3 Monate verschoben werden. Wird ein Termin verschoben, werden von CM maximal 2 Alternativtermine im Wunschdurchführungszeitraum benannt, von denen einer vom Kunden verbindlich gebucht werden muss. Kann in diesem Fall keiner der Termine vom Kunden wahrgenommen werden, wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt. Eine vollständige kostenfreie Stornierung des Inhouse-Trainings ist nicht möglich.

9.4 Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen von CM einen Ansprechpartner. Dieser steht CM während der gesamten Vertragsdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.
  2. Der Kunde unterstützt CM bei ihrer Leistungserfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Bereitstellung sämtlicher Materialien, soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich sowie der Zugang zu den Räumlichkeiten bei einer Inhouse-Veranstaltung und ggf. zu der erforderlichen technischen Einrichtung. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen.
  3. Der Kunde übersendet der CM alle für die Leistungserfüllung erforderlichen Materialien und Informationen auf schnellstem Weg. CM präferiert die Bereitstellung dieser in digitaler Form. Der Kunde versichert, an sämtlichen Materialen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.
  4. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von CM schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der erwarteten Mitwirkung.

§ 10 Sondervorschriften für digitale Produkte (Videostream)

  1. Bei Erwerb von digitalen Produkten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung einen Link und ein Passwort zu einer Drittanbieterplattform. Hier kann der Kunde mittels Stream das Produkt auf der Seite des Drittanbieters ansehen. Ein Download oder eine andere Bereitstellung des Produktes ist nicht geschuldet. CM verpflichtet sich, die Verfügbarkeit des Produktes auf der Plattform des Drittanbieters für die Dauer von 12 Monaten nach Vertragsschluss aufrechtzuerhalten. Ein zeitlich unbegrenzter Zugriff auf den Stream wird nicht geschuldet.

    Der Kunde benötigt zur Ansicht des Produktes ein internetfähiges Endgerät, einen hierauf installierten Browser sowie eine Internetverbindung. Die aktuelle Version des Produktes wird am Routerausgang des Rechenzentrums, in welchem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereitgestellt. Für die Stabilität der Internetverbindung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die Darstellungsqualität der digitalen Inhalte kann zudem von Gerät zu Gerät variieren und durch die Geschwindigkeit der Internetverbindung des Nutzers sowie anderen Faktoren abhängig sein. Insoweit kann die Anbieterin nicht für Abweichungen haftbar gemacht werden.

    Der Link zu dem Produkt nebst Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde verpflichtet, CM Schadensersatz zu leisten.
  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen des Downloads unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.

    Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Kunde entsprechend
  • 327l BGB Nacherfüllung verlangen,
  • 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 BGB den Vertrag beenden oder nach § 327n BGB den Preis mindern und
  • 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Bei einer Vertragsbeendigung gem. § 327m BGB hat CM dem Kunden die Zahlungen zu erstatten, die der Kunde zur Erfüllung des Vertrags geleistet hat abzüglich des Anteils des Bereitstellungszeitraums, für den der Kunde das digitale Produkt mangelfrei nutzen konnte. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Die Verfügbarkeit kann durch regelmäßig notwendige Wartungs- und Sicherheitsarbeiten, aber auch durch unvorhergesehene Ereignisse, die nicht in dem Einflussbereich von CM liegen, beeinträchtigt werden. Derartige Arbeiten dienen der Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit nach § 327e Absatz 2 und 3 und § 327f BGB.

§ 11 Garantie und Gewährleistung

  1. Die von der CM abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Es bestehen daher keinerlei Gewährleistungsrechte. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Schulung des Kunden oder die Durchführung von Tierheilpraktikerleistungen durch CM und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten Ergebnisses. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung selbst über die Umsetzung des vermittelten Stoffes. Alle Auskünfte, Informationen und andere Schulungsinhalte werden durch CM nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung erteilt. Eine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden wird ausgeschlossen. Eine Garantie wird nicht gewährt.
  2. Ändern sich nach Erbringung der Veranstaltung Umstände, die auf den im Einzelfall ggf. vertraglich geschuldeten Erfolg Einfluss haben, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Kunden, es sei denn, CM hat diese Umstände zu vertreten.

§ 12 Urheberrecht, Nutzungsrecht

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für die Vor-/Nachbereitung der Veranstaltungen und für den eigenen privaten Gebrauch die erforderlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte der von CM angefertigten Schulungsunterlagen für eine zeitlich unbestimmte Zeit. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der BRD begrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von CM angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten der CM, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der CM einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Werkes der CM oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
  2. Vorab nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere während Veranstaltungen, wegen der damit verbundenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern) sind während der Seminare generell unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen kostenpflichtigen Seminarausschluss.

§ 13 Haftung

  1. Eine Tierheilpraktikerleistung basiert auf den Angaben des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über das zu behandelnde Tier, insbesondere über dessen Gesundheitszustand und bisherige Behandlungen, zu machen. CM ist keine Tierärztin und die angebotenen Behandlungen ersetzen keine tierärztliche Versorgung. In akuten oder schweren Fällen wird dem Kunden empfohlen, unverzüglich eine tierärztliche Praxis aufzusuchen. CM übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden oder durch Unterlassen des Aufsuchens eines Tierarztes entstehen.
  2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet CM nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
  3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CM nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
  5. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind und ist auf 5.000,00 € begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.
  6. Die vorangegangenen Punkte gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der CM.
  7. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

§ 14 Datenschutz

  1. CM verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
  2. CM erhebt personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Zudem hat der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Kunde direkt an CM richten. Der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse der CM gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
  3. Insoweit CM für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

§ 15 Besondere Regelungen für Unternehmer

  1. Gegen Ansprüche der CM kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn es handelt sich um Gewährleistungsansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  2. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der CM ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.

§ 16 Streitbeilegung für Verbraucher

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 17 Verschwiegenheit

  1. Insoweit CM Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich und proprietär behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat sie hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.
    CM erklärt sich damit einverstanden, alle geheimen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die nicht in der Leistungserbringung nötig sind. CM muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn sie Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.
  1. Vertrauliche Informationen sind nicht solche,
    (A) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung dieser Vereinbarung; oder
    (B) die CM von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat.
  1. Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. CM erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung dem Kunden schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der CM zuständig ist. CM ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Vertragstext ist gespeichert und kann dem Kunden jederzeit herausgegeben werden.
  3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit CM geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
  4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt, insoweit hierdurch eine Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligt wird.